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OLG Naumburg, 25.09.2014 - 9 U 139/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 640 BGB, § 12 VOB/B
Werklohnklage aus Bauvertrag: Wirksamkeit einer Abnahme in Form einer "vorbehaltlichen Schlussabnahme" wegen diverser Baumängel; Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nach Abnahme von Bauleistungen durch den nicht autorisierten Mitarbeiter des Auftraggebers; ... - baurechtsiegen.de
Abnahme in Form einer "vorbehaltlichen Schlussabnahme" bei Baumängeln - Werklohnklage
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auch eine "vorbehaltliche Schlussabnahme" ist eine Abnahme!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auch eine "vorbehaltliche Schlussabnahme" ist eine Abnahme! (IBR 2018, 194)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 27.07.2010 - 31 O 173/07
- OLG Naumburg, 25.09.2014 - 9 U 139/10
- BGH, 05.07.2017 - VII ZR 257/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.01.2005 - VII ZR 28/04
Rechtstellung des Bestellers bei Nichtstellung der geforderten Sicherheit
Auszug aus OLG Naumburg, 25.09.2014 - 9 U 139/10
Dabei kann allerdings die Beklagte aufgrund der nicht gestellten Sicherheitsleistung nicht mehr ein Zurückbehaltungsrecht in dreifacher Höhe geltend machen, sondern die Werklohnforderung der Klägerin kann allenfalls um den Betrag der für die Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten gekürzt werden (BGH, NJW-RR 2005, 609).